Beschluss aus der Hauptversammlung

07 - HOAI-Urteil des EuGH – Auswirkungen und Handlungsoptionen

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte beauftragt den Bundesvorstand, die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 zur Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) prüfen zu lassen. Bei sich ergebenden Ansätzen zur Beseitigung des GOZ-Stillstandes und Verbesserung der privatzahnärztlichen Gebührensystematik wird der Bundesvorstand beauftragt, die möglichen sinnvollen Optionen anzugehen.

 

­Begründung:

Der EuGH hat am 04.07.2019 entschieden, dass die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) nicht mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU (2006/123) vereinbar ist. Die HOAI ist in ihrer bisherigen Form als zwingende Preisvorschrift nicht haltbar, wobei Deutschland die HOAI abändern muss, entweder im Sinne einer völligen Öffnung oder einer geringeren Verbindlichkeit der Bepreisung.

Namentlich ist die Mindest- und Höchstbepreisung in der HOAI unverhältnismäßig mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit. Die Unverhältnismäßigkeit leitet der EuGH u.a. daraus ab, dass eine Regelung nur dann geeignet und damit verhältnismäßig ist, wenn sie „systematisch und kohärent“ ist. Daran fehle es hier, weil die mindestbepreisten Planungsleistungen nach der HOAI auch durch nicht verkammerte bzw. berufsrechtlich reglementierte Dienstleister erbracht werden können.

Diese Entscheidung ist hinsichtlich einer Übertragbarkeit auf die GOZ und die Handlungsoptionen zu analysieren.

Zurück