Beschluss aus der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2022

06 - Reset der TI

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die gematik und den Gesetzgeber auf, Verantwortung für fehlerhaftes TI-Management zu übernehmen, die jetzige Umsetzung von Komponenten, Anwendungen und Diensten der TI 1.0 sofort zu evaluieren und Fehlentwicklungen zeitnah zu korrigieren.

 

Begründung:

 

18 Jahre nach Einführung der TI im Jahre 2004 durch das GKV-Modernisierungs-gesetz sieht die Bilanz der gematik nüchtern aus. Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) finden in der vertragszahnärztlichen Versorgung kaum statt, weil kaum ein Versicherter danach fragt. GKV-Versicherte müssen den PIN aktiv bei der Krankenkasse beantragen, was sie aber nicht wissen. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als sanktionsbewehrte Pflichtanwendung ist eine reine Dienstleistung für Kassen. Die eAU wird nach Umfrage der KBV gerade mal von 13% der Praxen vollständig digital genutzt. Grund hierfür sind abstürzende Konnektoren, fehlende Software-Updates, fehlende KIM-Dienste und fehlende Ansprechpartner bei Herstellern und der gematik. Die nächste sanktionsbewehrte Pflichtanwendung ePA hat lediglich einen Ausbreitungsgrad von 0,6% bei den Versicherten, weil Versicherte ihren Anspruch nicht kennen und sie nutzerunfreundlich ist. Und schließlich das eRezept, welches hochlaufend in der Pilotregion Westfalen-Lippe ab dem 01.09.2022 erprobt wird. Auch hier mangelt es an eRezept-fähigen Apotheken, nicht praktikablen Lösungen der eRezept-Einlösung und Information der Versicherten.

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