Beschluss aus der Hauptversammlung

06 - Ungleichbehandlung gegenüber Z-MVZ beseitigen

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Ungleichbehandlung von zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften gegenüber Zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) zu beseitigen. Insbesondere muss die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte pro Z-MVZ auf das Niveau der übrigen Vertragszahnarztpraxen begrenzt werden.

 

­Begründung:

Z-MVZ werden im Bereich der Anstellung von Zahnärztinnen und Zahnärzten und bei der Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen gegenüber zahnärztlichen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften mehr Möglichkeiten eingeräumt.

Bei der Anstellung gibt es bei der Anzahl der Angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte keine Mengenbegrenzung, anders als bei Vertragszahnärzten und Vertragszahnärztinnen, die pro Kopf drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit beschäftigen können. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum Z-MVZ in diesem Bereich anders behandelt werden.

Zudem ist die Anwendbarkeit der GOZ bei Medizinischen Versorgungszentren in der Rechtsform einer GmbH nach dem Verordnungswortlaut fraglich. Die GOZ bestimmt nur die beruflichen Leistungen der Zahnärzte, worunter eine GmbH als juristische Person nicht fällt. Eine MVZ-GmbH ist damit formal nicht an die Regelungen der GOZ gebunden und könnte somit – anders als niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte – z.B. mit Pauschalpreisen werben. Die Ungleichbehandlung ist zu beseitigen, unabhängig davon, dass die GOZ einer grundlegenden Reform bedarf.

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