Beschluss aus der Hauptversammlung
06 - Freiberuflichkeit
Der Freie Verband versteht sich als Interessenvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie aller Studierenden der Zahnheilkunde, die freiberuflich tätig sind bzw. freiberuflich tätig sein wollen. Auch im Angestelltenverhältnis ist bei entsprechenden Rahmenbedingungen eine freiberufliche Ausübung der Zahnheilkunde möglich.