Beschluss aus der Hauptversammlung

06 - Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung stärker be-rücksichtigen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung in der Gesetzgebung und in den Strukturen der Selbstverwaltung insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung stärker zu berücksichtigen.           

 

Begründung:

Die Förderung und Sicherung von Qualität sind wesentliche Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Qualität ist Teil unseres Sicherstellungsauftrages. Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte lehnt eine durch zunehmende Institutionalisierung entstehende überbordende „Qualitätsbürokratie“ ab. Eine ausschließlich sektorenübergreifende Ausrichtung der Qualitätssicherung ist für die zahnmedizinische Versorgung nicht zielführend und behindert die Akzeptanz qualitätsfördernder Maßnahmen im Berufsstand.

Die Androhung bzw. die Umsetzung von Strafmaßnahmen oder Sanktionen im Zusammenhang mit einer gesetzlich verankerten Qualitätssicherung führen mittel- und langfristig zur Risikoselektion und Einschränkung der Therapiefreiheit. Effiziente Qualitätsförderung fußt hingegen auf Freiwilligkeit und Motivation der Zahnärzteschaft, die in beispielhafter Weise auf höchstem Qualitätsniveau jeden Tag die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sicherstellt. 

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