Beschluss aus der Hauptversammlung

05 - gematik muss Kosten für TI-Störung („DNSSEC“) übernehmen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die gematik auf, den von der TI-Störung von Ende Mai bis Anfang Juli 2020 (sog. „DNSSEC“-Störung) betroffenen Praxen alle entstandenen direkten und indirekten Kosten zu erstatten.

 

Begründung:

 

Durch den o.g. TI-Ausfall sind den nicht schuldhaft betroffenen Praxen für Organisation
und Störungsbehebung Aufwendungen entstanden. Von Dienstleistern, deren Hilfe in Anspruch genommen werden musste, wurden Rechnungen erstellt. Die gematik hat den Ausfall nachweislich verursacht und hat für alle im Zusammenhang mit der Störung entstandenen Aufwendungen und Kosten aufzukommen.

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