Beschluss aus der Hauptversammlung

05 - Zahnmedizinisches Fachpersonal

Um dem Mangel an Zahnmedizinischem Fachpersonal entgegenzuwirken, stellt die HV des FVDZ folgende Forderungen:

 

– an den Gesetzgeber:

-       Faire Gehälter erfordern faire GOZ-Honorare

-       Abbau der immer mehr zunehmenden und überbordenden Bürokratie in der zahnärztlichen Praxis, um so finanzielle, zeitliche und menschliche Ressourcen für die verstärkte Ausbildung des Praxispersonals und Hinwendung zum Patienten zu gewinnen;

 

– an die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen:

-       ZFA und Auszubildenden neben einer adäquaten Vergütung auch eine entsprechende Wertschätzung entgegenbringen, welche die täglichen Anstrengungen des Berufs würdigt;

-       Bereitstellung von mehr Ausbildungsplätzen;

 

– an die Bundeszahnärztekammer:

Koordination und Weiterentwicklung der vielfältigen Aktivitäten der (Landes-) zahnärztekammern im Sinne eines schlüssigen Konzeptes (wie z.B. die Kampagne aus Nordrhein) zur positiven Darstellung und Bewerbung des Berufs der ZFA in der Öffentlichkeit in Konkurrenz zu anderen Ausbildungsberufen im medizinischen Bereich;

 

– an die Landeszahnärztekammern:

Steigerung der Attraktivität des Berufs der ZFA durch verstärktes Fortbildungs- und Weiterbildungsangebot im Bereich des ZFA-Berufsbildes;

Begründung:

Der in den letzten Jahren zunehmende Mangel an gut ausgebildetem Zahnmedizinischem Fachpersonal kann nur durch gut abgestimmtes Handeln und durch konzertierte Aktionen im Rahmen der zahnärztlichen Berufspolitik behoben werden.

Im Mittelpunkt muss die Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der ZFA und der Ausbildung zur ZFA stehen.

Hierzu ist es erforderlich, dass neben den niedergelassenen zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Betriebsklima und der individuellen Wertschätzung maßgeblichen Einfluss auf das Berufsbild haben, auch die Politik und die Zahnärztekammern in Land und Bund weitere Aktivitäten entfalten.

Zur Behebung des Fachkräftemangels in den zahnärztlichen Praxen sollte die Bundeszahnärztekammer, durch gezielte Darstellung des attraktiven Berufsbildes der ZFA in der Öffentlichkeit dazu beitragen, mehr Bewerberinnen zu generieren.

Ebenso sollten die Landeszahnärztekammern ihr Engagement im Bereich des ZFA-Fortbildungs- und Weiterbildungsangebots verstärken.

Schlussendlich muss der Gesetzgeber zeigen, dass er bereit ist, durch flankierende Maßnahmen die dringend notwendigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen freizugeben, die in den Praxen eine weiterhin hohe Ausbildungsquote ermöglichen.

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