Beschluss aus der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2023

04 - Keine Sanktionen bei fehlenden TI-Anwendungen

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ auf, sich für den Wegfall der im neuen Digitalisierungsgesetz festgelegten Sanktionsmaßnahmen bei Nichtimplementierung der vorgeschriebenen TI-Anwendungen einzusetzen.

 

Begründung:

Sanktionen im Zusammenhang mit der Einführung von TI-Komponenten sind ein Beleg für das fehlende Vertrauen der Politik in die Überzeugungskraft des eigenen Zeitfahrplans. Das Misstrauen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber wenig getesteten und häufig fehleranfälligen Komponenten der TI überwindet man nicht durch Strafandrohung, sondern durch einen geordneten, gut überprüften und schrittweisen Roll-out der einzelnen Anwendungen.

 

Außerdem ist von dem erklärten Ziel, die Bürokratie abzubauen, bisher wenig erkennbar. Ganz im Gegenteil wird die Bürokratie immer stärker in die Praxen verlagert, was den Fachkräftemangel und die Kostensteigerungen im ambulanten Bereich verschärft.

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