Beschluss aus der Hauptversammlung
Hauptversammlung 2023
03 - Schweigepflicht im EHDS
Wortlaut des Antrages:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, bei den Gesprächen zur Weiterentwicklung des europäischen Gesundheitsdatenraums EHDS insbesondere die ärztliche Schweigepflicht sowie den Schutz der persönlichen Daten von Patientinnen und Patienten bedingungslos einzufordern.
Begründung:
In der EU wird die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space -EHDS) beraten. Die nationalen Gesundheitssysteme sollen durch kompatible digitale Austauschformate miteinander verbunden werden. Damit sollen Gesundheitsdaten der Forschung und Industrie europaweit zugänglich gemacht werden.
Die Hauptversammlung begrüßt grundsätzlich die Ziele des EHDS. Der europäische Datenraum muss der Verbesserung der medizinischen Versorgung dienen. Sowohl das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis als auch die ärztliche Schweigepflicht dürfen nicht der Schaffung neuer Geschäftsfelder im Interesse der Medizin-, Pharma- und IT-Industrie geopfert werden. Gesundheitsdaten sind keine Ware. Die Übertragung ärztlicher Daten in strukturierte Datensätze kostet Zeit, die der Grundversorgung fehlt. Diagnosen und Therapiepläne sind ärztliche Leistungen, unterliegen der Schweigepflicht und sind urheberrechtlich Eigentum des Arztes. Ärzte können den Aufwand der Datenlieferung nicht kostenlos erbringen.