Beschluss aus der Hauptversammlung

03 - Umsetzung DVG

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, bei der Umsetzung des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) folgende Kautelen einzuhalten:

 Der Patient muss die volle Souveränität über seine Daten behalten,

  • die volle Erstattung aller durch das Gesetz und mögliche Folgevereinbarungen entstehenden Kosten,
  • die Streichung aller Sanktionsmaßnahmen gegen Vertragszahnärzte,
  • die Beschränkung der datenschutzrechtlichen Haftung der zahnärztlichen Praxen auf ihren Einflussbereich „vor dem Konnektor“.

­Begründung:

Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben werden, um (lt. BMG) „neue Potenziale und Synergien“ in der medizinischen Versorgung zu eröffnen. Ein Nutzen für die zahnmedizinische Praxis ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Einsparungen bei der Verwaltung der Krankenkassen und Abrechnungsstellen steht erhöhter Aufwand für Erfassung und Sicherung der Daten in den Praxen gegenüber.

Straf- und Sanktionsmaßnahmen sind unverhältnismäßig – eher sollten Anreize implementiert werden.

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