Beschluss aus der Hauptversammlung
03 - Resolution: Zahnarztsouveränität stärken
Wortlaut des Antrages:
Aufgabe des Zahnarztes ist es, seinem Patienten individuelle und professionelle zahnärztliche Hilfe anzubieten. Der Zahnarzt ist aus seinem Selbstverständnis heraus verpflichtet, nach entsprechender Diagnose dem Patienten alle Therapiealternativen vorzustellen. Für sein Handeln ist die Entscheidung des Patienten für eine Therapieform bestimmend. Hierbei darf er sich weder von eigenen oder fremden wirtschaftlichen Interessen leiten lassen.
Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, muss der Zahnarzt frei sein von tagespolitisch motivierten Regulierungen. Sozialrechtliche Vorschriften dürfen die freie Therapieentscheidung des Patienten für höherwertige Versorgungsformen nicht behindern. Bei entsprechender Indikation muss deshalb über die gesamte Zahnheilkunde eine Erstattung für die Grundleistung erhalten bleiben.
Im Bereich der prothetischen Zahnheilkunde hat sich dieses Prinzip seit vielen Jahren bewährt. Damit sowohl dem Zahnarzt als auch dem Patienten in allen Bereichen der Zahnheilkunde eine optimale Zahnheilkunde offensteht, dürfen Zuzahlungsverbot und andere Fremdregulierungen nicht bestehen. Nur dann gibt es eine Zahnheilkunde, die der zahnärztlich-fachlichen Kompetenz und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten in jedem Einzelfall gerecht werden.