Beschluss aus der Hauptversammlung

03 - RESOLUTION – Angestellte Zahnärzte im Freien Verband

Der FVDZ setzt sich entsprechend der Präambel seiner Satzung dafür ein, dass die freie Ausübung des zahnärztlichen Berufes auch für die angestellten Zahnärzte sichergestellt ist. Er wird der dort niedergelegten Forderung nach unabhängiger und von Bevormundung freier Berufsausübung auch für seine angestellt tätigen Mitglieder Nachdruck verleihen, damit diese ihren beruflichen und ethischen Verpflichtungen voll gerecht werden können.

Der Freie Verband geht davon aus, dass sich zukünftig nicht alle Zahnärzte direkt nach der Approbation für den Weg in die Selbständigkeit entscheiden werden. Deswegen muss der FVDZ entsprechend seiner Satzung auch für angestellte Zahnärzte in der Zeit bis zur Niederlassung bzw. nach der Niederlassung die beruflichen, fachlichen und wirtschaftlichen Interessen nachhaltig vertreten.

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