Beschluss aus der Hauptversammlung

03 - Aufwand für IT-Sicherheitsrichtlinie ermitteln

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die KZBV auf, die durch die verpflichtende Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V entstehenden Mehraufwendungen anhand von Muster-Praxen innerhalb des Zahnärztlichen Praxispanels (ZÄPP) zu ermitteln, um die zusätzlichen Kosten für Zahnarztpraxen festzustellen.

 

Begründung:

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in § 75b SGB V eine zusätzliche verpflichtende Regelung für Zahnarztpraxen geschaffen. Danach sind Praxen ab dem 01.07.2020 verpflichtet, die von KZBV und KBV zu erstellende Datensicherheitsrichtlinie umzusetzen. Auf Basis der Richtlinie werden sog. IT-Sicherheitsprofile für kleine und große Praxen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt. Grundlage der IT-Sicherheitsprofile ist das Grundschutzhandbuch des BSI. Die dort beschriebenen Datensicherheitsmodule finden Anwendung in den IT-Sicherheitsprofilen. Die Auswirkungen dieser neuen Anforderungen sollen bei einer Musterpraxis evaluiert werden, um die tatsächlichen Mehraufwendungen und daraus resultierend die Mehrkosten für Praxen zu ermitteln.

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