Beschluss aus der Hauptversammlung

01 - Freier Beruf

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, den Text des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in § 1 Abs. 4 wie folgt zu ändern: „Der zahnärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“

 

Begründung:

Während in der Bundesärzteordnung seit dem 1. Januar 1962 im § 1 Abs. 2 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der ärztliche Beruf ein freier Beruf ist, beschränkt sich das ZHG bis heute im § 1 Abs. 4 darauf festzustellen: „Die Ausübung der Zahnheilkunde ist kein Gewerbe.“

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