Beschluss aus der Hauptversammlung

01 - Datenhoheit der Patienten

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlungdes FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, auch bei neuen elektronischen Anwendungen der TI (eAu, eRp, elektronische Übermittlung der HKPs) die Hoheit der Patienten über ihre Daten zu gewährleisten. Im Falle der Nichtberücksichtigung dieser Forderung wird der Zahnärzteschaft abgeraten, diese elektronischen Anwendungen aufgrund der europäischen Bestimmungen der DSGVO- umzusetzen.

 

Begründung:

Die automatisierte Weiterleitung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen durch den behandelnden Arzt ist ein Beispiel dafür, dass der Patient seinen Einfluss auf den Umgang mit seinen Daten verliert. Hier entscheidet die gematik und das BMG, dass diese Daten an die Krankenkasse geschickt werden, und nicht der Patient. Das ist für den FVDZ inakzeptabel.

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