HV-Beschlüsse

Eine wesentliche Aufgabe der Hauptversammlung ist die Beschlussfassung über eingebrachte Anträge. Diese können von einem Delegierten, vom Bundesvorstand, von einem Landesvorstand oder von mindestens 20 Mitgliedern des Verbandes gestellt werden. Die HV ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Abstimmungen erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen. Stimmgleichheit wird als Ablehnung gewertet.

Alle Beschlüsse