Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland das Recht auf eine elektronische Patientenakte (ePA), seit 1. Januar 2022 auch die Privatversicherten.

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte vom Bundesgesundheitsministerium.

                                                                             

Die ePA kommt – Patienten haben die Wahl

Entscheidungsfreiheit ist eine tragende Säule des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte. Seit vielen Jahren setzen wir uns für die freie Therapie- und Arztwahl ein. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens werden selbstbestimmte Entscheidungen auch im digitalen Raum immer wichtiger. Insbesondere bei der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“ sind aber noch viele Fragen ungeklärt.

Durch das gesetzlich festgelegte Opt-out-Verfahren bekommt jeder gesetzlich Versicherte, der nicht ausdrücklich widerspricht, eine ePA durch seine Krankenversicherung angelegt, die im weiteren Verlauf durch Ärzte und Zahnärzte befüllt wird. Noch immer sind jedoch entscheidende Themen wie Datensicherheit, Datenhoheit und Zugriffsmöglichkeiten nicht abschließend geklärt. Deshalb werden Zahnärztinnen und Zahnärzte im täglichen Patientenkontakt eine bedeutende Rolle in der Patientenaufklärung erfüllen müssen.

Letztendlich müssen immer die Patienten entscheiden, ob sie die ePA wünschen oder der Erstellung und Befüllung widersprechen möchten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt den Zugriff auf die ePA praxisbezogen zu verweigern. Dies kann aus datenschutzrechtlichen Gründen gewünscht sein oder um doppeltes Unterlagenstudium (bei nicht zu erwartendem Mehrwert) durch die Behandler zu vermeiden.

Entscheidend bleibt, dass die Patientinnen und Patienten eine freie und selbstbestimmte Entscheidung treffen. Diese Entscheidung kann das Praxisteam auf Wunsch mit den Widerspruchsformularen gegen die ePA als Ganzes oder gegen den Zugriff der einzelnen zahnärztlichen Praxis unterstützen.

 

Hier können Sie sich das Widerspruchsformular downloaden:

                                                                             

FVDZ-Webtalk: „ePA für alle – Was kommt auf die Praxen zu?“

Die „ePA für alle“ kommt – ohne Wenn und Aber. Mitte Januar 2025 startet die ePA in ausgewählten Regionen, vier Wochen später soll es bundesweit an den Start gehen. Was bedeutet es in der (Zahnarzt-)Praxis, wenn die „ePA für alle“ scharf geschaltet ist? Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus? Welche Rechte haben Patienten im Umgang mit ihren Gesundheitsdaten? Welche Konsequenzen hat dies für Zahnärztinnen und Zahnärzte? Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig? Wie sieht die Finanzierung aus?

Im neu aufgelegten Webtalk-Format will der FVDZ viele praktische Fragen zur elektronischen Patientenakte klären. FVDZ-Digitalvorstand Kai-Peter Zimmermann und Rechtsanwalt Dirk Wachendorf gehen der ePA auf den Grund und klären Ihre Fragen. Der WebtalkePA für alle – Was kommt auf die Praxen zu?“ findet am Dienstag, 1.Oktober, von 19 bis 20.30 Uhr statt.

Den gesamten Webtalk finden Sie auf unserem Youtube Kanal.

                                                                             

Interview: "Die ePA kommt: Eine kritische Einschätzung des FVDZ"

ZWP Online hat den den Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) gefragt, welche Haltung sie zur kommenden ePA einnehmen. Dr. Öttl, Bundesvorsitzender des FVDZ, Dr. Zimmermann und Damian Desoi, Beisitzer des FVDZ Bundesvorstands, haben im Interview mit der ZWP Online ihre Positionen zur kommenden elektronischen Patientenakte (ePA) erläutert und erklären, welche Chancen und Herausforderungen sie für die Zahnärzteschaft sehen. Das gesamte Interview können Sie hier lesen.