Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland das Recht auf eine elektronische Patientenakte (ePA), seit 1. Januar 2022 auch die Privatversicherten. Ab 2022 sollen zudem Zahnbonusheft, Impfpass, Mutterpass oder das Untersuchungsheft für Kinder hinterlegt werden können. Im ersten Schritt können die Patienten sich nur entscheiden, ob sie ihrem Arzt oder Zahnarzt Einblick in die gesamte Patientenakte gewähren wollen. Ab 2022 soll das „feingranulare Berechtigungskonzept“ greifen: Dann können die Patienten Dokument für Dokument entscheiden, worauf Arzt oder Ärztin zugreifen dürfen. Für diesen Schritt (Stufe 2) ist ein PTVS 5-Konnektor nötig.
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte vom Bundesgesundheitsministerium.