Verabreichung von Sedativa

FVDZ und BDO weisen Ärztetag‐Beschluss scharf zurück

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der Bundesverband
Deutscher Oralchirurgen (BDO) weisen den Beschluss des Deutschen Ärztetages zum
Arztvorbehalt bei der intravenösen Gabe von Sedativa aufs Schärfste zurück. Mit Empörung
haben die beiden zahnärztlichen Berufsverbände das hohe Abstimmungsergebnis zur Kenntnis
genommen. In dem Beschluss werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Gruppe der
„Nichtärzte“ eingeordnet und dürften demnach nur „unter Aufsicht einer Ärztin oder eines
Arztes“ entsprechende Anwendungen vornehmen.
Die Verbände kritisieren, dass mit diesem Beschluss, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl
ärztliche Handlungsfähigkeit als auch Kompetenzen abgesprochen werden. Der vom
medizinischen Fakultätentag in Kiel verabschiedete nationale, kompetenzbasierte
Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) beschreibe die intravenöse (i.v.) Analogsedierung sowie
die i.v. Gabe von Medikamenten – unter anderem von Sedativa – als integrale Bestandteile der
Zahnmedizin, macht der BDO deutlich. In den meisten, von den zuständigen Ministerien der
Länder beschlossenen Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet Oralchirurgie sei zudem
die selbstständige Durchführung von Sedierungsverfahren als Handlungskompetenz hinterlegt.
„Sedative Verfahren ermöglichen in vielen ambulanten Zahnarztpraxen überhaupt erst,
medizinisch notwendige Eingriffe – beispielsweise bei Kindern, Angstpatienten, Patienten mit
Herzerkrankungen oder Patienten mit Behinderungen“, sagt BDO-Vize Dr. Martin Ullner. „Dieser
Beschluss beschneidet die Kompetenzen unseres gesamten zahnärztlichen Berufsstandes.“
Die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Jeannine Bonaventura, sieht in dem
Beschluss des Ärztetages vor allem einen weiteren Angriff im Honorar-Verteilungskampf für den
ambulanten Sektor. Solche Beschlüsse vertieften die Spaltung zwischen Human- und
Zahnmedizinern und dienten letztlich nur dazu, schon mal einen Pflock einzuschlagen, falls es
doch zu einer Entbudgetierung bestimmter Facharztgruppen kommen sollte. „Wenn ärztliche
Kolleginnen und Kollegen Zahnärzte als Nichtärzte bezeichnen, ist das nicht nur eine Frechheit,
sondern zeigt, wie sehr die politischen Spaltungsversuche bereits auf fruchtbaren Boden
gefallen sind“, gibt Bonaventura zu bedenken. Hier würden vermeintlich fachliche
Begründungen für einen politischen Grabenkampf genutzt. „So etwas dient doch nur der
egoistischen Sicherung des eigenen Kompetenzgebietes – um Patientenschutz oder -sicherheit
geht es den Ärzten in diesem Fall ganz sicher nicht.“

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