FVDZ: Sparmaßnahmen müssen zielgenau an Kostentreibern ansetzen
Berlin, 30. März 2026. Die angespannte Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfordert tragfähige und nachhaltige Lösungen. Vor diesem Hintergrund kommt den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission besondere Bedeutung zu – sowohl in kurzfristigen Sparmaßnahmen als auch langfristig wirkenden Reformen. Der Ansatz der einnahmenorientierten Ausgabepolitik sei vom Prinzip her zwar nachvollziehbar, gleiche aber mit dem an die Grundlohnsumme (minus 1 Prozent) gebundenen Vergütungsanstieg einem Rundumschlag, der den zahnärztlichen Versorgungsbereich über Gebühr hart treffen wird, kritisiert der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ).
Aus Sicht des FVDZ ist entscheidend, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV zielgenau an den tatsächlichen Kostentreibern ansetzen. Die zahnärztliche Versorgung gehört nicht zu diesen Bereichen. Im Gegenteil: Durch ihren hohen Präventionsanteil trägt sie seit Jahren maßgeblich dazu bei, kostenintensive Folgeerkrankungen zu vermeiden und die Ausgabenentwicklung zu dämpfen. „Wer die GKV nachhaltig stabilisieren will, muss die Stärken des Systems unterstützen und fördern, anstatt sie jetzt erneut explizit zu deckeln“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Die zahnmedizinische Versorgung ist effizient und vor allem präventionsorientiert – sie ist Teil der Lösung, nicht Teil des Problems. Das haben wir als Zahnärzteschaft schon lange gezeigt. Durch Budgetierung mit der Gießkanne wird sich die finanzielle Lage der GKV nicht dauerhaft verbessern.“
Der vorliegende Vorschlag gleiche einem Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) 2.0. Der FVDZ fordert eine offene und ehrliche Reformdebatte, anstatt erneut die Leistungserbringer kleinteilig unter Druck zu setzen. Viele Zahnarztpraxen stünden inzwischen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, der Kostenanstieg durch politisch induzierte Vorgaben sei enorm. Gleichzeitig gebe es weniger Gestaltungsfreiheit innerhalb des Systems. „Das Signal, das von der Grundlohnsummenanbindung (minus 1 Prozent) ausgeht, ist verheerend“, sagt Öttl. „Viele ältere Praxisinhaber, die sich jetzt gerade mal vom FinStG erholt haben, werden sich ihre weitere Praxistätigkeit sehr genau überlegen. Anreize für Niederlassungswillige werden erneut gen Null gedreht. Das kann nicht das sein, was sich die Gesundheitsministerin als Stärkung der ambulanten Versorgung vorstellt“, kritisiert Öttl.
Der FVDZ fordert, die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung verlässlich zu sichern, dazu gehört auch langfristige Planungssicherheit für die Praxen.