FVDZ: Lange Liste mit Möglichkeiten zum Bürokratieabbau
Im neuen Koalitionsvertrag kündigen CDU/CSU und SPD ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen an. Dazu gehören verringerte Dokumentationspflichten, geringere Kontrolldichten und die Etablierung einer Vertrauenskultur. Dieses Herangehen begrüßt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sehr. „Wir haben bereits eine sehr lange Liste mit Möglichkeiten zum Bürokratieabbau in unseren Praxen“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Denn die Bürokratie und immer neue Auflagen behindern uns in der Praxis und verhindern damit die Patientenversorgung.“
Die Pandemie habe gezeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte Hygiene können und leben. „Das uns entgegengebrachte Misstrauen durch Dokumentations- und Nachweispflichten und immer wiederkehrende Kontrollen ist nicht angebracht, deshalb freuen wir uns auf die neue Vertrauenskultur.“ Dies stärke auch die Versorgungsstrukturen, weil mehr Zeit zur Patientenbehandlung bleibe.
Darüber hinaus bleibe im neuen Koalitionsvertrag allerdings viel Luft nach oben. Ein iMVZ-Regulierungsgesetz beispielsweise werde im Koalitionsvertrag zwar angekündigt, allerdings schon nach dem ersten Komma mit einer nichtssagenden Phrase gefüllt. „Transparenz allein reicht zur Regulierung nicht aus“, macht Öttl deutlich. Eher einfallslos und beliebig kommen dem FVDZ-Bundesvorsitzenden auch die Vorschläge der neuen Koalition zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung vor. Honorarabschläge für niedergelassene Ärzte seien für Bestandspraxen nicht zu rechtfertigen. Die Bedarfsplanung für Zahnärztinnen und Zahnärzte zudem in die Hand der Länder zu legen, führe ganz sicher nicht dazu, „auch nur einen niederlassungswilligen Kollegen oder eine Kollegin in eine zahnärztlich unterversorgte Region zu bekommen“, sagt Öttl. „Zulassungssperren haben schon immer zu einer falschen Verteilung und nicht zur Verbesserung der Versorgung geführt.“ Der FVDZ habe vor fast 20 Jahren erfolgreich gegen Zulassungssperren gekämpft. Zumindest im zahnärztlichen Bereich wurden sie abgeschafft. „Wir werden uns als Verband auch erneut für die Niederlassungsfreiheit einsetzen“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende.
Was junge Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchten, sei Planbarkeit und Verlässlichkeit. Besonders in Fragen der Stabilisierung der GKV vermisse er aber die Ideen, wie die Kassen aus ihrer Schieflage herauskommen könnten. Dass der Staat die GKV-Beiträge vollständig gegenfinanziert, sei nun offenbar völlig vom Tisch. „Es bleibt einfach keine Zeit, auf eine Kommission zu warten, die jetzt zwei Jahre Zeit hat, um Ideen zu entwickeln. Die Probleme sind akut“, stellt Öttl klar und fürchtet, dass die nächste GKV-Sparrunde wieder auf dem Rücken der Ärzte und Zahnärzte durch neue Budgetierungen ausgetragen werde. „All das schafft kein Vertrauen ins System – vor allem nicht für den zahnärztlichen Nachwuchs, der nur sehr zögerlich niederlassungsbereit ist.“
Wenig Verständnis bringt auch die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzenden Dr. Jeannine Bonaventura auf, wenn es um die im Koalitionsvertrag angekündigte Regulierung zum Mutterschutz für Selbstständige geht. Selbstständig tätige Frauen mit angestellt Tätigen beim Mutterschutz gleichstellen zu wollen, begrüßt Bonaventura. „Allerdings sollte dies nicht verpflichtend sein für Unternehmerinnen, sondern absolut freiwillig. Für niedergelassene Zahnärztinnen oder Ärztinnen wäre es eine Katastrophe, wenn der Mutterschutz verpflichtend würde. Wir haben große Verantwortung für Personal und auch für unsere Patientinnen und Patienten. Wenn Mutterschutz für Freiberuflerinnen in eigener Praxis Pflicht wird, gefährdet das die Versorgung.“