GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

FVDZ: Gesetz ist verfassungswidriger Eingriff in Berufsfreiheit

Berlin (20. April 2026). Der vorliegende Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stößt in der Zahnärzteschaft auf heftige Kritik.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürchtet neben politisch herbeigeführten Versorgungsengpässen durch die Reform vor allem Konsequenzen für die verfassungsrechtlich garantierte freie Berufsausübung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Vor allem die vorgesehenen Regelungen im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) greifen nach Auffassung des FVDZ erheblich in die Berufsfreiheit ein. Dieser Eingriff wiege schwer und sei in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht gerechtfertigt. Für kieferorthopädisch tätige Zahnärzte, die keine dreijährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie haben, stellten die Regelungen ein Berufsverbot mit existenziellen Folgen dar.

„Dies ist unserer Ansicht nach ein nicht nachvollziehbarer Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und damit ein Eingriff in die Grundrechte jedes Zahnarztes“, kritisiert der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. „Es darf nicht einfach politisch gestrichen werden, was Zahnärzten qua Approbation erlaubt ist.“ Eine politisch verordnete Veränderung der Behandlungserlaubnis würde die zahnärztliche Approbation entwerten. Schon der Gesetzentwurf lege in seinem Wording zudem nahe, dass kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte mindere Qualität in ihrer medizinischen Leistung erbringen würden.

„Dies ist eine nicht haltbare Pauschalverurteilung, die wir nicht tolerieren können“, macht Öttl deutlich. „Wenn es Über- oder Fehlversorgungen in der KFO geben sollte, dann können dafür nicht allein die kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte verantwortlich gemacht werden, indem man ihnen pauschal einen Teil ihrer Approbation entzieht – denn dies ist das Behandlungsverbot de facto.“ Eine ebensolche Anmaßung sieht der FVDZ-Bundesvorsitzende in den vorgesehenen Röntgenregelungen. „In der Zahnmedizin gibt es kein anlassloses Röntgen. Röntgenleistungen sind immer indikationsbezogen. Und auch hier gibt es im neuen Gesetz die pauschale Unterstellung, dass Zahnärzte medizinisch verantwortungslos handeln.

Dies entbehrt jeder Grundlage“, betont Öttl. Der FVDZ fordert, diese Neuregelungen für die Kieferorthopädie ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen. Es handele sich dabei nicht einmal um erhebliches Einsparpotenzial, sondern um ein Exempel, das an Zahnärztinnen und Zahnärzten statuiert werden solle. „Es ist in höchstem Maße Symbolpolitik – die zulasten der Patientinnen und Patienten, der Versorgung und der Zahnärzte geht“, kritisiert Öttl. Er ruft die Zahnärzteschaft dazu auf, als Berufsstand hier gemeinsam zu agieren.

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