Neues IfSG bringt zusätzliche Tests in Zahnarztpraxen

FVDZ fordert bundesweite Aussetzung der erweiterten Testpflicht

Erstes Ampel-Gesetz – totales Versagen: Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat zu einem Proteststurm von niedergelassenen Zahnärzten und Ärzten geführt. Die dort neu verankerte erweiterte Testverpflichtung für Praxisinhaber, alle Angestellten sowie Besucher oder Begleitpersonen von Patienten in der Praxis – unabhängig von deren Impfstatus – sowie die damit verbundenen Dokumentationspflichten seien für die Praxen nicht durchführbar. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fordert die sofortige bundesweite Aussetzung dieser Auflagen für die Zahnarztpraxen und die Änderung des IfSG in dieser Regelung. „Diese Testverpflichtung ist unverhältnismäßig und vollkommen realitätsfern“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Auch die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung rief in einer Resolution an den Gesetzgeber zu einer sofortigen Aussetzung des entsprechenden Paragrafen im IfSG auf. „Die Maßnahme ist völlig unsinnig, zumal die Zahnärzte während der gesamten Pandemie gezeigt haben, dass ihre Hygienekonzepte hervorragend funktionieren“, sagte Schrader.


In den Praxen wird diese zusätzliche Testverpflichtung zu einer nicht zu bewältigenden Belastung. Nach harschen Protesten wurde die Regelung in einigen Bundesländern bereits gestern Abend ausgesetzt. Von vielen Praxen bundesweit kam zudem das Signal: Kein Testmaterial mehr auf dem Markt. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte können so gar nicht mehr ihrer Testverpflichtung nachkommen. „Wird diese Auflage aufrechterhalten, ist die zahnärztliche Versorgung gefährdet. Dann müssten Praxen schließen, weil sie ihr ohnehin in weiten Teilen voll geimpftes Personal nicht mehr zusätzlich testen könnten“, sagte Schrader. „Das ist absurd.“


Der FVDZ schließt sich deshalb der Empfehlung der KZBV an, den Praxisbetrieb auch aufrechtzuerhalten, wenn es an Testmaterial fehlen sollte und die Regelung in dem entsprechenden Bundesland noch nicht ausgesetzt ist. In diesem Falle wird empfohlen zu dokumentieren, dass es Bemühungen gab, Tests zu beschaffen. Eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, kann nach Einschätzung der KZBV auch nicht zu Sanktionen in der Praxis führen.


Dieses erste Ampel-Gesetz sei gründlich danebengegangen, kritisierte Schrader. Nicht nur, dass durch nicht umsetzbare Anforderungen der Betrieb der Zahnarztpraxen gefährdet werde, sondern auch hinsichtlich des versprochenen Bürokratieabbaus in den Praxen, könne hier nur absolutes Versagen attestiert werden. „Noch mehr zeitlicher Aufwand wird, genau wie die Kosten für die zusätzlichen Tests und unnötige Dokumentationspflichten, einfach in den Praxen abgeladen“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende. Schrader forderte eine sofortige Nachsteuerung des Gesetzes.

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