Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

In Deutschland dürfen zahnärztliche Leistungen nur nach den Regelungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Rechnung gestellt werden. Rechtsgrundlage ist § 15 Zahnheilkundegesetz.

Die GOZ stammt aus dem Jahr 1988 und wurde damals (gegen den Protest der Zahnärzteschaft) kostenneutral aus der Gebührenordnung von 1965 (BuGO 65) entwickelt. Sie wurde zuletzt 2012 novelliert, ohne Anhebung des Punktwertes – gegen den Protest der Zahnärzteschaft. Daher hat der Freie Verband die Bundesregierung erstmalig auf der Hauptversammlung 2011 dazu aufgefordert, auf den Erlass einer Gebührenordnung für Zahnärzte per Rechtsverordnung zu verzichten und stattdessen das Recht zur Vorlage einer Gebührentaxe auf die Zahnärztekammern oder den Berufsverband zu übertragen.

Zum HV-Beschluss von 2011.

Aktuelle HV-Beschlüsse zum Thema

Zu den Beschlüssen der FVDZ-Hauptversammlung.

Formular Freie Vereinbarung zum Download

Vereinbarung_2 GOZ.doc (183,0 KiB)

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