Webinar: Vergütung der Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter richtig gestalten
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 und 1. Januar 2025. Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns bis auf 12,82 Euro. Nachdem die letzte Anpassung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto per Gesetz erfolgte, war nun die Mindestlohnkommission wieder am Zuge.
Am 26. Juni 2023 unterbreitete diese den Vorschlag, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro zu erhöhen.
Der Vorschlag stieß insbesondere bei den Arbeitnehmervertretern auf starke Kritik. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch in Form einer Verordnung verbindlich gemacht werden. Dass die Bundesregierung vom Vorschlag der Kommission abweichen wird, ist unwahrscheinlich.
Welche Auswirkung hat die Anhebung auf die Gehaltsstruktur der Praxen? Eine flexible und individuelle Gestaltung der Gehälter wird immer wichtiger.
Bei vielen Praxen besteht mehr Beratungsbedarf denn je. Der Mindestlohn und die Suche nach Fachkräften, die mit einem attraktiven Vergütungspaket langfristig an die Praxis gebunden werden möchten, führen zu steigenden Personalkosten. Ob Anstieg von Personalkosten oder Bürokratisierung - viele sind auf diese Themen schlecht zu sprechen, vor allem aber schlecht informiert.
Deshalb informieren wir Sie, unter anderem über :
• Inflationsausgleichsprämie- wie nutzen?
• Betriebliche Gesundheitsförderung
• Fahrtkostenzuschüsse
• Job-Ticket
• Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlassen
• Kindergartenbeiträge
• Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte zur Übereignung an Arbeitnehmer
• vom Arbeitgeber unentgeltlich/verbilligt gestellter Ladestrom sowie zeitweise unentgeltliche/verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer
• Internetpauschale (Zuschuss zur privaten Internetnutzung des Arbeitnehmers)
Gebühren:
Zahnärztin/Zahnarzt (Mitglied): 100 EUR
Zahnärztin/Zahnarzt (Nichtmitglied): 160 EUR
Praxismitarbeiterin/Praxismitarbeiter (Mitgliederpraxis): 60 EUR
Praxismitarbeiterin/Praxismitarbeiter (Nichtmitgliederpraxis): 100 EUR
Die Fortbildung wird als Online-Veranstaltung durchgeführt.
Kursdaten
920
Webinar: Vergütung der Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter richtig gestalten
Betriebswirtschaft / Steuern
Praxisgründer, Zahnärzte
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ZOOM Online Veranstaltung
11.10.2023
14:00 Uhr
16:00 Uhr