Webinar: Vergütung der Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter richtig gestalten
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 und 1. Januar 2025. Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns bis auf 12,82 Euro. Welche Auswirkung hat die Anhebung auf die Gehaltsstruktur der Praxen. Eine flexible und individuelle Gestaltung der Gehälter wird immer wichtiger. Bei vielen Praxen besteht mehr Beratungsbedarf denn je. Der Mindestlohn und die Suche nach Fachkräften, die mit einem attraktiven Vergütungspaket langfristig an die Praxis gebunden werden möchten, führen zu steigenden Personalkosten.
Ob Anstieg von Personalkosten oder Bürokratisierung - viele sind auf diese Themen schlecht zu sprechen, vor allem aber schlecht informiert.
Deshalb informieren wir Sie, unter anderem über:
• Inflationsausgleichsprämie- wie nutzen?
• Betriebliche Gesundheitsförderung
• Fahrtkostenzuschüsse
• Job-Ticket
• Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlassen
• Kindergartenbeiträge
• Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte zur Übereignung an Arbeitnehmer
• vom Arbeitgeber unentgeltlich/verbilligt gestellter Ladestrom sowie zeitweise unentgeltliche/verbilligte Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer
• Internetpauschale (Zuschuss zur privaten Internetnutzung des Arbeitnehmers)
Gebühren:
Zahnärztin/Zahnarzt (Mitglied): 100 EUR
Zahnärztin/Zahnarzt (Nichtmitglied): 160 EUR
Praxismitarbeiterin/Praxismitarbeiter (Mitgliederpraxis): 60 EUR
Praxismitarbeiterin/Praxismitarbeiter (Nichtmitgliederpraxis): 100 EUR
Die Fortbildung wird als Online-Veranstaltung durchgeführt.
Kursdaten
920
Webinar: Vergütung der Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter richtig gestalten
Betriebswirtschaft / Steuern
Praxisgründer, Zahnärzte
2
ZOOM Online Veranstaltung
18.10.2024
14:00 Uhr
16:00 Uhr