A1-Bescheinigung für Fortbildungsreisen im EU-Ausland zum Download

Download A1-Bescheinigung

Wer beruflich im EU-Ausland unterwegs ist und sei es noch so kurzfristig, muss stets eine A1-Bescheinigung beantragen und mit sich führen, speziell in den folgenden Fällen:

  • kurzen Dienstreisen
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Fortbildungen

Mit der A1-Bescheinigung weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnungsstelle (intern oder beim Steuerberater/Lohnbüro), wo Sie auch die A1-Bescheinigung beantragen. Zur Ausstellung der Bescheinigung sollten aufgrund der Bearbeitungszeit immer ein paar Arbeitstage eingeplant werden.