Download A1-Bescheinigung
Wer beruflich im EU-Ausland unterwegs ist und sei es noch so kurzfristig, muss stets eine A1-Bescheinigung beantragen und mit sich führen, speziell in den folgenden Fällen:
- kurzen Dienstreisen
- Teilnahme an Konferenzen
- Fortbildungen
Mit der A1-Bescheinigung weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Lohnabrechnungsstelle (intern oder beim Steuerberater/Lohnbüro), wo Sie auch die A1-Bescheinigung beantragen. Zur Ausstellung der Bescheinigung sollten aufgrund der Bearbeitungszeit immer ein paar Arbeitstage eingeplant werden.