Fragen und Antworten zum Webinar "EBZ - Läuft alles gut?"

1. Wie erfährt man, wenn die KK einen anderen Bonus genehmigt als den, den man beantragt hat?

Dies ist auf dem von der KK zurückgesandten HKP-Formular vermerkt.

2. Wie funktioniert die Abrechnung bei HKPs, die 2022 genehmigt wurden in Papierform und jetzt erst abgerechnet werden können?

Die Abrechnung des HKP erfolgt wie bisher auch digital mit Übermittlung der Abrechnungsdaten online an die KZV. Hier würde ich aber den genehmigten HKP mit Abrechnung nochmals ausdrucken und wie bisher auch im Ordner archivieren.

3. Wie bisher auch, nur dass es genügt, die Endabrechnung digital zu archivieren. Ein Vermerk im Bemerkungsfeld ist ratsam.

Antwort folgt.

4. Sind die Krankenkassen an die Begründungskürzel gebunden? z.B. "Zahnarzt wünscht Rückruf"

Die Begründungskürzel sind Bestandteil der Vertragsverhandlungen und damit auch verbindlich. Juristisch ist ein Wunsch aber ausschließlich ein Wunsch und kein Zwang. Zudem steht nirgendwo, wann der Rückruf erfolgen muss. Zusammenfassend würde ich sagen, hier ist viel Entscheidungsspielraum bei den KKen, leider.

5. Die Patientenerklärung wird unterschrieben in zwei Exemplaren für Patient und Praxis?

Ja, ein Exemplar bleibt in der Praxis, das andere erhält der Patient.

6. Wie ist es bei Reparaturen? Müssen die eine EBZ-Nummer durch Signatur haben, oder kann ich die wie zuvor ohne Genehmigungsverfahren über HKP abrechnen?
Danke im Voraus.

Hier bleibt alles wie bisher. Wenn keine Genehmigungspflicht besteht, wird der HKP in der Praxis erstellt und die Patienteninformation vom Patienten unterzeichnet. Der HKP erhält eine Nummer, wird aber nicht online zur KK gesandt. Am Ende wird alles wie bisher abgerechnet und online die Abrechnung an die KZV übermittelt.

7. Vielen Dank für den Vortrag. Habe ich es richtig verstanden, dass die Patienten den HKP nicht mehr unterschreiben, sondern nur die neuen Pläne 3c oder 3d?

Ja, so ist es.

8. Hier nochmals zum Thema Zusatzversicherung:

Wir müssen definitiv nichts für den Patienten und seine Zusatzversicherung aushändigen, dies ist in vielen Praxen eine freiwillige Serviceleistung. Jeder Patient bekommt von seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Schreiben, dem entnommen werden kann, in welcher Höhe der Festzuschuss der GKV ist. Im Grunde genügt, dass der Patient die Endrechnung bekommt und eine Kopie über die erhaltenen Festzuschüsse einreicht. Natürlich gehört zur Endrechnung die Laborrechnung und das Formular über die verwendeten Materialien. Alles andere ist freiwillig und deshalb gibt es hier auch keine vorgeschriebenen Regelungen. Ich gebe normalerweise noch einen Ausdruck des abgerechneten HKP mit für die Endabrechnung. Falls vorab eine Zusage der Zusatzversicherung erforderlich ist, wäre meine Empfehlung, einen Stylesheet-Ausdruck zu machen und dem Patienten zu empfehlen, eine Kopie des Schreibens mit der Festzuschuss-Zusage der GKV mit dem Stylesheet einzureichen.

9. Gibt es ein Skript zum Webinar?

Es händelt sich um eine Info-Veranstaltung und nicht um ein Seminar. Seitens des Vorstandes wurde entschieden, dass eine Teilnahmebstätigung mit Fortbildungspunkten so erwünscht, erfolgen kann, dass aber keine Skripte ausgegeben werden.

10. Wenn ein Plan (PA/ZE) auf eine alte Abrechnungsnummer (BAG) genehmigt wurde, nun aber über eine neue Abrechnungsnummer (Einzelpraxis) die Planung durchführt, ist es sinnig, den Plan neu zu beantragen um späteren Problemen vorzubeugen, oder gibt es seitens KZV/GKV bei der Abrechnung keine Probleme?
Herzlichen Dank für all die Ausführungen und das schöne Webinar!

Bei Festzuschüssen handelt es sich um eine Zusage gegenüber dem Versicherten/Patienten und nicht gegenüber dem Vertragszahnarzt. Trotzdem wäre meine Empfehlung, um ganz sicher zu gehen, gerade über die lange Versorgungsstrecke PAR dies nochmals als Änderung bei der KK einzureichen.

11. Was ist bei Härtefall, wenn der Patient nicht bei Krankenkasse als Härtefall hinterlegt und erst einmal nur mit geringerem Bonus genehmigt wurde, wer ändert das? Wir digital per Änderung?

Der Antrag auf Härtefall muss vom Patienten selbst bei der KK gestellt werden, damit muss der Patient dort die erforderlichen Unterlagen selbst vorlegen. Die Praxis kann nur ankreuzen, dass voraussichtlich ein Härtefall vorliegt.

12. Ist das Bonusheft überhaupt noch notwendig, die Krankenkasse sieht sich die Abrechnungen der 01 an, mittlerweile muss der Patient das Bonusheft nicht mehr vorlegen.

Probleme entstehen, wenn ein Kassenwechsel oder ein Praxiswechsel erfolgt ist. Meine Empfehlung ist, sich ggf. das Bonusheft nach wie vor vorlegen zu lassen, außer der Patient ist langjährig in der Praxis. Wie die KKen damit umgehen, ist nicht das Problem der Praxis.