FVDZ aktuell vom 31.3.2026
- Exklusiv für Mitglieder: GOZ-Navi überarbeitet und erweitert
- Fördermitglied werden: Unterstützen Sie den Freien Verband!
- Jubiläum im Saarland: Fortbildung, Austausch und klare politische Signale
- GKV-Finanzkommission: Vergütungsanstieg begrenzen
- Krankenhausreform: Bundesrat billigt Änderungen der Reform
- BDIZ EDI: Praxisleitfaden aktualisiert
- Hartmannbund Bayern: Aktivrente auch für Selbstständige
- Zi: Hausarzt schneller erreichbar als Apotheker
- Praxistipp: Steuern sparen mit angestellten Ehepartnern
Aus dem Verband
Exklusiv für Mitglieder: GOZ-Navi überarbeitet und erweitert
Der Freie Verband hat seine GOZ-App überarbeitet. Das praktische Online-Tool fürs Abrechnungs- und Honorarmanagement in der Praxis kann nun auch auf dem Handy und jedem internetfähigen Endgerät genutzt werden. Außerdem wurde die App inhaltlich um Analogpositionen in der PAR-Therapien erweitert. Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit, bei der Angabe der meisten Kassenzahnärztlichen Vereinigungen den regionalen Punktwert zu hinterlegen. Der FVDZ bietet seinen Mitgliedern die App exklusiv und kostenlos an. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das Praxisteam finden dort alle GOZ-Positionen sowie die vergleichbaren BEMA-Positionen auf einen Blick. Sie können prüfen, wie viel Honorar sie für Ihre Leistung erhalten und welche Gebührennummern über den normalen Faktor 2,3 gesteigert werden müssten, um das gleiche Honorar wie für die Kassenleistung zu erhalten. Die Gebührennummern lassen sich schnell und einfach über die Suchfunktion finden. An der Entwicklung der App maßgeblich beteiligt war Dr. Kai-Peter Zimmermann aus dem FVDZ-Bundesvorstand. „Ich freue mich, dass der Freie Verband eine Möglichkeit gefunden hat, dieses sehr hilfreiche Werkzeug für die tägliche Praxis wieder anbieten zu können.“ Der GOZ-Navigator ist in der FVDZ-App integriert. Hier geht’s zur App.
Fördermitglied werden: Unterstützen Sie den Freien Verband!
Es gibt viele Menschen, die zwar weder Zahnärztin noch Zahnarzt sind, die Freiberuflichkeit in der Zahnmedizin dennoch erhalten und fördern wollen. Ab sofort können sie den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen. Jede natürliche Person, die sich zu den FVDZ-Zielen bekennt, kann Fördermitglied werden. Die Mitgliedschaft hat symbolischen Charakter, und es ergeben sich keine gesonderten Rechte daraus. Sie können Ihre Beitragskategorie im Antrag auf Fördermitgliedschaft selbst festlegen.
Aus den Landesverbänden
Jubiläum im Saarland: Fortbildung, Austausch und klare politische Signale
Mit einem Festakt, einem hochkarätigen Fachsymposium und einer Abendveranstaltung hat der Landesverband Saarland am Freitag das 70-jährige Bestehen des Freien Verbands gefeiert. Im Saarbrücker Schloss gab es ein dichtes Programm aus Wissenschaft, Praxis und Berufspolitik. Im Fokus standen aktuelle Themen der Zahnmedizin: von der sicheren Befundung von Röntgenbildern über die Vitalerhaltung der Pulpa bis hin zu Fragen zur neuen Approbationsordnung. Auch die Fehlerkultur in der Zahnmedizin sowie die Herausforderungen in der Kinderzahnheilkunde wurden diskutiert. Der Abend bot Raum für persönlichen Austausch und berufspolitische Einordnung. Auch der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl, seine Stellvertreterin Jeannine Bonaventura sowie Vertreter aus dem Bundesvorstand und weiteren Landesverbänden waren vor Ort. Ein Highlight: das Grußwort des saarländischen Gesundheitsministers Magnus Jung, der die Rolle der Zahnmedizin in der Gesundheitsversorgung hervorhob. Die Veranstaltung hat gezeigt, wie wichtig die Verbindung aus Fortbildung, Netzwerk und berufspolitischem Dialog ist. Der FVDZ bleibt eine zentrale Plattform für Austausch, Orientierung und Interessenvertretung der Zahnärzteschaft.
Aus der Gesundheits- und Standespolitik
GKV-Finanzkommission: Vergütungsanstieg begrenzen
470 Seiten, 66 Vorschläge – und die haben es in sich: Gestern legte die FinanzKommission Gesundheit, besser bekannt als GKV-Finanzkommission, ihre Vorschläge für Einsparmöglichkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Das hohe Ziel: Einsparungen in Milliardenhöhe, um die GKV in den nächsten Jahren zu stabilisieren und Beitragsanhebungen für die Versicherten (und die Arbeitgeber) zu verhindern. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sprach von der „Grundlage der bislang umfassendsten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Rund 42 Milliarden Euro umfassen die Vorschläge, die die Finanzkommission für das Jahr 2027 macht – gebraucht werden rund 15 Milliarden Euro, um das entstehende Defizit zu decken. Das gibt der Bundesregierung Spielraum bei den Verhandlungen darum, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Was klar scheint, ist die „Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“, wie der Vorsitzende der Kommission Wolfgang Greiner, Professor für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld, betonte. Die Finanzkommission schlägt deshalb eine Begrenzung des Vergütungsanstiegs für alle ärztlichen Bereiche vor – mittels Anbindung an die Grundlohnsumme (minus 1 Prozent) für die Jahre 2027 und 2028. „Für den zahnärztlichen Bereich heißt das ganz schlicht: Finanzstabilisierungsgesetz 2.0“, kritisierte der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl. „Die Maßnahmen müssen zielgenau an den Kostentreibern im System ansetzen und nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Als Zahnärzte haben wir unseren Sparbeitrag schon über Jahre hinweg geleistet.“ Kritik an den Vorschlägen kam auch aus den Reihen von KBV und Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa). Ministerin Warken will die 66 Vorschläge nun eingehend prüfen und ein Gesamtpaket schnüren. Das Kabinett soll die kurzfristigen Reformen noch vor der Sommerpause beschließen.
Krankenhausreform: Bundesrat billigt Änderungen der Reform
Die Reform der Krankenhausreform hat die letzte Hürde genommen: Am Freitag stimmte der Bundesrat den mit dem Bund ausgehandelten Veränderungen des Krankhausgesetzes zu. Es war – um im sportlichen Bild zu bleiben – tatsächlich ein Hürdenlauf, der kräftezehrend war. Die ursprüngliche Krankenhausreform war eines der letzten Gesetze, die der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch auf den letzten Metern der Ampel-Koalition durch Bundestag und Bundesrat bekommen hatte. Klar war bereits da: Die Reform wird reformbedürftig sein, denn der vorgesehene Umbau der Krankenhauslandschaft spiegelte ganz offenbar die Interessen der Länder nicht wider. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken versprach, kaum im Amt, die Reform „alltagstauglicher“ zu machen. Es folgten lange, zähe Verhandlungen um Kompromisse. Jetzt sind längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft, Ausnahmeregelungen für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum, Pflegepauschalen und Neuregelungen zu vielen anderen Themen gefunden worden.
Quelle: SZ, Deutschlandfunk, Bundesrat, n-tv
BDIZ EDI: Praxisleitfaden aktualisiert
Der digitale Workflow in der Implantologie hat in den vergangenen zwei Jahren einen deutlichen Technologiesprung gemacht. Das ist laut Pressemitteilung des BDIZ EDI die Bilanz seiner 21. Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC), die auch den Praxisleitfaden zum digitalen Workflow in der oralen Implantologie aktualisiert hat. KI-gestützte Analysen, vernetzte Plattformen und moderne CAD/CAM-Verfahren ermöglichten präzisere Planung, schnellere Abläufe und vorhersagbarere Ergebnisse. Guided Surgery und digitale Prothetik seien heute Standard. Gleichzeitig betont das internationale Expertengremium: Die klinische Verantwortung liege weiterhin vollständig beim Behandler. KI-Tools könnten unterstützen, ersetzten jedoch weder Erfahrung noch ärztliche Entscheidung. Software verbessere die Diagnostik und Implantatplanung deutlich, bleibe jedoch ein Assistenzsystem. Der aktualisierte „Praxisleitfaden 2026: Der digitale Workflow in der oralen Implantologie“ wird Mitgliedern kostenlos zugesandt und kann außerdem im Onlineshop des BDIZ EDI für 6 Euro plus Versand bestellt werden.
Quelle: BDIZ EDI
Hartmannbund Bayern: Aktivrente auch für Selbstständige
Der Hartmannbund Bayern fordert, die Aktivrente auf Selbstständige auszuweiten. Die Begrenzung auf Angestellte sende ein falsches Signal: Wer im Alter weiterarbeiten, Verantwortung übernehmen und Leistung erbringen wolle, sollte unabhängig von der Erwerbsform dabei unterstützt werden. Das gelte insbesondere für niedergelassene Ärzte. „Wer längeres Arbeiten politisch fördern will, darf nicht so tun, als gäbe es Verantwortung und Leistung nur im Angestelltenverhältnis“, sagt Wolfgang Gradel, Vorsitzender des Hartmannbund Bayern. Der Ausschluss der Selbstständigen wiege umso schwerer, da der Bedarf an medizinischer Versorgung weiter steigen werde. „Gerade deshalb können wir es uns nicht leisten, erfahrene niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch falsche politische Anreize früher aus der Versorgung zu drängen“, sagt Clemens Sirtl, Bezirksvorsitzender des Hartmannbunds Niederbayern.
Quelle: änd, Hartmannbund
Zi: Hausarzt schneller erreichbar als Apotheker
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die Angebotsdichte von Hausarztpraxen und Apotheken verglichen. Dem Ergebnis nach gibt es 55.882 Hausärztinnen und Hausärzte, die in Deutschland an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, und 17.041 Apotheken. Die mittlere Entfernung bis zur nächsten Apotheke liegt bei 1,6 Kilometern, zur nächsten Hausarztpraxis bei 1,1 Kilometern. „Hausärztinnen und Hausärzte sind Diagnostiker, Koordinatoren und Lotsen durch ein immer komplexer werdendes Gesundheitssystem“, sagte Zi-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried. Hingegen seien die Apotheken ein „unverzichtbarer Partner der Arztpraxen in der Arzneimittelversorgung“. Der Auswertung nach könnten Hausärzte die wohnortnahe medizinische Versorgung effizient abdecken, es bedürfe keiner Ausdehnung des pharmazeutischen Leistungsangebots. Eine Verbreiterung des Spektrums erster Anlaufpunkte in der medizinischen Versorgung widerspräche des im Koalitionsvertrag verankerten Ziels, die Koordination in ärztlicher Verantwortung zu stärken.
Quelle: DÄ, Zi
Praxistipp der Woche
Steuern sparen mit angestellten Ehepartnern
Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrer Praxis Familienangehörige beschäftigen, spart das Steuern und bringt einige Vorzüge. Die Voraussetzungen sind hoch. Mit intelligenter Vertragsgestaltung geht aber einiges.