Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
In Deutschland dürfen zahnärztliche Leistungen nur nach den Regelungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Rechnung gestellt werden. Rechtsgrundlage ist § 15 Zahnheilkundegesetz.
Die GOZ stammt aus dem Jahr 1988 und wurde damals (gegen den Protest der Zahnärzteschaft) kostenneutral aus der Gebührenordnung von 1965 (BuGO 65) entwickelt. Sie wurde zuletzt 2012 novelliert, ohne Anhebung des Punktwertes – gegen den Protest der Zahnärzteschaft. Daher hat der Freie Verband die Bundesregierung erstmalig auf der Hauptversammlung 2011 dazu aufgefordert, auf den Erlass einer Gebührenordnung für Zahnärzte per Rechtsverordnung zu verzichten und stattdessen das Recht zur Vorlage einer Gebührentaxe auf die Zahnärztekammern oder den Berufsverband zu übertragen.
GOZ Broschüre: GOZ meistern - kein Honorar verschenken - Versorgung sichern
In Zeiten steigender Inflation rechnet man gerne nach, was man früher so bezahlt hat und was man heute zahlen muss. Dabei kommen erstaunliche Zahlen zum Vorschein. Zum Beispiel kostete ein Kilogramm Mischbrot 1988 etwa 3,03 DM, heute kostet es im Schnitt 4,65 Euro. Das entspricht 9,09 DM und hat sich somit verdreifacht!
Aus dem Jahr 1988 stammt auch der Punktwert für die private Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).
Dieser wurde vom Verordnungsgeber bis heute nicht angepasst, obwohl nicht nur Brot teurer geworden ist: Die Gehälter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten steigen, Materialpreise haben überproportional zugelegt und nicht zuletzt stiegen die Preise für Dentalbedarf wegen der Neuzertifizierung aufgrund der neuen Medizinprodukte-Verordnung deutlich an und werden vermutlich noch nicht Halt machen.
Die Praxiskosten steigen, die Erlöse allerdings nicht. Wir sind mehr denn je gezwungen unsere Honorarstunde zu kalkulieren, denn nur wenn die Praxen Gewinne erwirtschaften, werden sie überleben und die flächendeckende Versorgung kann dauerhaft gewährleistet bleiben.
Die verschiedenen Möglichkeiten die erbrachten Leistungen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kostendeckend zu berechnen, sollen in dieser Broschüre aufgezeigt werden. Das bedeutet nicht nur, Leistungen auf privater Basis zu erbringen, sondern auch die Möglichkeiten der GOZ richtig anzuwenden, mit den notwendigen Vereinbarungen.
Meistern Sie die GOZ. Verschenken Sie kein Honorar.
Nur so können wir die Patientenversorgung von morgen sichern.
Hier finden Sie die Broschüre als PDF:
Hier finden Sie die Formulare zur Broschüre:
GOZ-Broschüre Seite 7
GOZ-Broschüre Seite 11
GOZ-Broschüre Seite 13
GOZ-Broschüre Seite 14
Aktuelle HV-Beschlüsse zum Thema
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