Beschluss aus der Hauptversammlung

08 - GOZ-Punktwert

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, eine Anpassung gemäß der Kostenstrukturentwicklung der Zahnarztpraxen - im Sinne einer Punktwerterhöhung - der GOZ vorzunehmen, welche jährlich überprüft werden soll.

 

Begründung:

Die aktuelle Punktwertfestsetzung der GOZ resultiert aus dem Jahre 1988 und besteht somit seit 28 Jahren. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung und der erheblichen Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen ist diese Festsetzung nicht mehr zutreffend und ist daher den heutigen Verhältnissen anzupassen. Zusätzlich wurde bei der GOZ 2012 die in den Jahren von 1988-2011 stattgefundene Steigerung der Betriebskosten in Zahnarztpraxen hinsichtlich des beibehaltenen Punktwertes bei der Novellierung der GOZ 1988 nicht berücksichtigt.

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