bro_kostenerstattung
Aktuell beim Freien Verband



Wahlrecht für Kostenerstattung seit 1.4.07 im GKV-WSG neu geregelt
Das Recht zur Wahl des Kostenerstattungsverfahren, der § 13 Absatz 2 SGB V, ist innerhalb des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes neu geregelt worden. Die Änderung dieses Paragrafen stellt eine deutliche Liberalisierung des Kostenerstattungsverfahrens dar. Der Freie Verband hatte sich schon immer und insbesondere im Vorfeld des GKV-WSG für eine Lockerung der bis dahin sehr restriktiven Kostenerstattungsregelung eingesetzt. Die Neuregelung ist zwar von wirklicher Freiheit noch ein Stück entfernt, ermöglicht jedoch neue Optionen, da insbesondere die Wahl zur Kostenerstattung allein für zahnmedizinische Behandlung ermöglicht wurde.

Wortlaut des § 13 Abs. 2 SGB V:
„Versicherte können an Stelle von Sach- oder Dienstleistungen
Kostenerstattung wählen. Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor
Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. Der Leistungs-
erbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung
darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse
übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. Der Ver-
sicherte hat die erfolgte Beratung gegenüber dem Leistungserbringer
schriftlich zu bestätigen. Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich
der ärztlichen Versorgung, zahnärztlichen Versorgung, den stationären
Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich."

Wir möchten Sie hiermit erneut informieren und motivieren, diese neuen Freiheiten zu unterstützen und anzuwenden. Für die praktische Umsetzung haben wir für Sie die beiliegenden Musterschreiben entwickelt. (Dr. K. Ulrich Rubehn, GOZ-Experte)

oDownloads und Mustertexte
Auszug aus § 13 Abs. 2 SGB V zur Neuregelung der Kostenerstattung
Broschüre "Privatstatus" (1, 2 MB)
Patienteninformation zur Kostenerstattung
Flyer "Privatstatus für alle Versicherten (49 K)
Mustertext: Patientenerklärung gegenüber der Krankenkasse
Mustertext: Patientenerklärung über erfolgte Beratung durch den Zahnarzt
Weitere Infos
Kostenerstattungswahlrecht für Patienten

(C) Freier Verband Deutscher Zahnärzte, www.fvdz.de, zuletzt geändert 05/18/2010 02:52:08 PM