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BZÄK: Fahrplan für neue GOZ
Am 2. März hat eine GOZ- Arbeitsgruppe unter der Leitung des (weiterhin zuständigen) Regierungsdirektors Dr. Horst Stiel (Referat 213) im Bundesgesundheitsministerium erstmals wieder Beratungen über eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen. Teilnehmer waren Vertreter der Beihilfe, der Privaten Krankenversicherung sowie von Seiten der Bundeszahnärztekammer der Präsident und Vorsitzende des GOZ-Senates, Dr. Peter Engel und Dr. K. Ulrich Rubehn (stv. Vorsitzender des GOZ-Senates, FVDZ-Mitglied und ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender des FVDZ). Unterstützt wurden sie durch den BZÄK-Justitiar, Rechtsanwalt René Krouský, Andreas Kunzler (Statistik) und Dr. Victor P. Meyer (IDZ). Dr. Stiel stellte zunächst den ihm übertragenen Arbeitsauftrag vor. Demnach besteht nun – anders als in den gescheiterten Beratungen der Vergangenheit – ausdrücklich der politische Ansatz, die von der Zahnärzteschaft erarbeitete Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) zur Grundlage einer neuen Gebührenordnung zu machen. Bis zum Herbst sollen die konkreten Leistungsinhalte festgestellt und gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen geprüft werden, nachdem die entsprechenden Umschlüsselungen zur GOZ aufgestellt worden sind. Das BMG erwartet hierfür Unterlagen und Zahlenmaterial von der BZÄK. Bereits am Folgetag entschied der Senat für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, das Vorhaben des Ministeriums aktiv zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Quelle: bzäk, frf

HV-Beschluss zur GOZ
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte fordert nachdrücklich eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte. Auf der Hauptversammlung im Oktober 2009 in Warnemünde beschlossen die 151 Delegierten mit großer Mehrheit die Forderung nach einer Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die

- unter verantwortlicher Beteiligung der Zahnärzteschaft entwickelt wird,
- auf der aktuellen wissenschaftlichen Beschreibung der Zahnmedizin basiert,
- anstelle intransparenter Punktzahlen und Punktwerte klare Euro-Beträge aufweist,
- durch eine Gebührenspanne auch künftig dem unterschiedlichen individuellen Aufwand der einzelnen zahnärztlichen Leistung abbilden kann,
- ein geeignetes Verfahren zur Anpassung an die Praxiskostensteigerungen beinhaltet.


Die Zahnärzteschaft hat mit der Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) eine Alternative zur GOZ vorgelegt. Dieser Entwurf basiert auf der wissenschaftlichen Neubeschreibung der Zahnheilkunde durch renommierte Hochschullehrer und auf einer objektiven betriebswirtschaftlichen Analyse durch eine unabhängige Unternehmensberatung.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte sieht die HOZ als geeignete Grundlage für eine neue GOZ.




GOZ-Merkblatt für Privatpatienten




(C) Freier Verband Deutscher Zahnärzte, www.fvdz.de, zuletzt geändert 05/06/2010 12:39:09 PM