Selektivverträge
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht den Krankenkassen, ihren Versicherten die ambulante ärztliche Versorgung in Selektivverträgen anzubieten.
Der Freie Verband steht Selektivverträgen als Wettbewerbselement kritisch gegenüber, da die Gefahr eines reinen Preiswettbewerbs besteht.
Die Hauptversamlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte lehnt deshalb Selektivverträge, die weder die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellen, noch die dazu benötigten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Zahnärzteschaft berücksichtigen, mit Nachdruck ab.
Zum Beschluss |  |  |