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Fachzahnärzte

Aus Frei-Fax 43/2011

BZÄK: Fachzahnarzt Allgemeine Zahnheilkunde beerdigt

Mit großer Mehrheit sprach sich die Bundesversammlung gegen die Einführung eines Fachzahnarztes "Allgemeine Zahnheilkunde" aus. Der Vorstand hatte beantragt, dass das im Gemeinsamen Beirat Fortbildung BZÄK/DGZMK diskutierte Konzept des Fachzahnarztes Allgemeine Zahnheilkunde ohne einen Beschluss der Bundesversammlung nicht weiter verfolgt werden sollte. Die Versammlung nahm sich aber das Recht, diesen Beschluss schon jetzt zu fassen und die Einführung eines Fachzahnarztes „Allgemeine Zahnheilkunde“ abzulehnen. Die Delegierten fassten zudem einen gleich lautenden Beschluss zu den Rechten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen wie die KZBV-VV.

Aus Frei-Fax 13/2011

EV: Keine neuen Fachzahnärzte

Dem Vorstoß der Zahnärztekammer Hessen zur Einführung eines Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde erteilte der Erweiterte Bundesvorstand eine klare Absage. Er forderte (unter Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss der Bundesversammlung der BZÄK im Jahr 2008) alle Zahnärztekammern auf, von der Einführung weiterer Fachzahnarztgebiete abzusehen. Eine Ausweitung über die bislang existierenden Fachzahnarztgebiete hinaus sei fachlich nicht gerechtfertigt und standespolitisch fatal. Quelle: frf

Beschluss des Erweiterten Bundesvorstands vom 1.4.2011

Kein Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde

Der Erweiterte Bundesvorstand des FVDZ lehnt die Einführung eines Fachzahnarztes für allgemeine Zahnheilkunde ab.

Er fordert alle Zahnärztekammern auf, von der Einführung weiterer Fachzahnarztgebiete abzusehen.

Wir halten eine Ausweitung über die bislang existierenden Fachzahnarztgebiete hinaus für fachlich nicht gerechtfertigt und für standespolitisch fatal.

Begründung:

Die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen hat den Präsidenten der Zahnärztekammer beauftragt, ein Konzept zur Einführung eines "Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde" zu entwickeln. Zur Begründung wird ausgeführt, damit könne die Einführung weiterer (anderer) Fachzahnärzte verhindert werden.

Zahnheilkunde ist ein Fachgebiet der Medizin. Die Befähigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wird mit dem Staatsexamen nachgewiesen. Die Einführung eines "Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde" würde das Staatsexamen abwerten und damit auch das Tor für weitere Fachzahnärzte öffnen.

Im Übrigen wird auf den anhängenden Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer verwiesen.