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Aktualisierte* Eckpunkte zur Neustrukturierung des Gesundheitswesens

Ein Beitrag des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)
zur Diskussion um die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens.


Vorwort
Das  gesundheitspolitische Handeln der letzten Jahrzehnte hat weder zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung noch zu einer Konsolidierung der finanziellen Grundlagen geführt. Dennoch steht die deutsche Gesundheitsversorgung im weltweiten Vergleich noch vergleichsweise gut da. Die Erhaltung dieses Standards wird jedoch vor dem Hintergrund knapper werdender finanzieller Ressourcen mit dem bestehenden Sachleistungssystem nicht erreicht werden.
Gesundheit ist keine Staatsaufgabe. Staatliches Handeln hat sich darauf zu konzentrieren, Rahmenbedingungen für eine allen Menschen zugängliche medizinisch notwendige Versorgung zu schaffen. Die politische Rahmensetzung muss dem Grundsatz der Eigenverantwortung den Vorrang vor staatlicher Fürsorge einräumen. Subsidiarität geht vor Solidarität. Solidarität darf nicht mit staatlicher Wohlfahrt gleich gesetzt werden.
Staatliche gesteuerte Systeme bremsen die Antriebskräfte des Wettbewerbs, fördern die Zentralisierung anstelle besser wirksamer Regionalisierung, zerstören die berufsnahe Selbstverwaltung und entziehen durch Aufblähung kostenträchtiger Bürokratie der Medizin die erforderlichen Mittel für notwendige Behandlungen.
Die Erfahrungen mit staatsnahen oder staatlichen Gesundheitssystemen haben deren Ineffektivität bewiesen: Ergebnis  ist eine rationierte Standard-Medizin auf niedrigem Niveau. Staatlich gesteuerte Systeme behindern die Entwicklung von Innovationen und medizinischem Fortschritt sowie die positiven Effekte einer Wachstumsbranche für den Arbeitsmarkt.
Die zentrale gesundheitspolitische Zukunftsaufgabe ist die Erneuerung des Gesundheitssystems. Dabei steht im Vordergrund eine Krankenversicherung für alle Bürger, die nachhaltig, menschenwürdig und generationengerecht ist.
Unabhängig von der weitgehend noch bestehenden medizinischen Absicherung besteht ein großes Bedürfnis der Menschen an individueller und möglichst lebenslanger Gesunderhaltung im Sinne einer Steigerung der Lebensqualität. Gerade dieses Ziel bedarf jedoch der persönlichen Mithilfe und der Eigeninitiative. Staatliche Hilfe und Unterstützung ist dort notwendig, wo der Einzelne nachweislich überfordert ist.
Das gesundheitspolitische Prinzip, die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung mehr und mehr zu Lasten der Heilberufe zu finanzieren und diese unter Hinweis auf ihre ethischen Pflichten auszubeuten, vernichtet den hohen Standard der deutschen Medizin und beseitigt das hohe Engagement der Ärzte und Zahnärzte in ihrem freiberuflichen Handeln. Die aktuelle gesundheitspolitische Tendenz, individuelle medizinische Betreuung durch selbständige Freiberufler zu Gunsten staatlich gelenkter Gesundheitsversorgung abzuschaffen, wird dem Wunsch der Patienten nach persönlicher Zuwendung nicht gerecht.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte leistet mit seinem Papier „Aktualisierte Eckpunkte zur Neustrukturierung des Gesundheitswesens“ erneut einen ordnungspolitischen Beitrag zur dringend erforderlichen Erneuerung des deutschen Gesundheitswesens.


Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte schlägt im Einzelnen vor:


Entpolitisierung des Gesundheitswesens
Gesetz- und Verordnungsgeber beschränken ihre Einflussnahme auf die Definition ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. Dies bedingt die Neuformulierung des SGB V weg von Regelung und Regulierung kleinster Details hin zu einem rein ordnungspolitisch ausgerichteten Rahmen.


Entstaatlichung der Strukturen der GKV
Rückzug staatlicher und halbstaatlicher Organe aus den Strukturen des Gesundheitswesens.
Die sog. gemeinsame Selbstverwaltung (gesetzliche Krankenkassen, Spitzenvereinigung GKV, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen bzw. Bundesvereinigungen, Gemeinsamer Bundesausschuss etc.) verliert ihren Körperschaftsstatus.
Mit dem Verlust des Körperschaftsstatus ist auch der Verlust wettbewerbs- und kartellrechtlicher Ausnahmeregelungen verbunden.
Die privatisierten gesetzlichen Krankenkassen und die Organisationen der Heilberufe können als Unternehmen am Wettbewerb im Gesundheitswesen teilnehmen. Sie unterliegen uneingeschränkt dem Wettbewerbs- und Kartellrecht.


Pflicht zur Versicherung für alle
Obligatorischer Abschluss einer Krankheitskosten-Versicherung für eine medizinische Grundversorgung.
Die Versicherer bieten einen Grundtarif mit Kontrahierungszwang und Diskriminierungsverbot an.
Es werden Altersrückstellungen im Sinne einer Kapitaldeckungskomponente gebildet; diese sind grundsätzlich übertragbar.
Der Leistungsumfang des Grundtarifs wird, entsprechend den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, von den Versicherungsunternehmen festgelegt.
Alle heute als versicherungsfremde Leistungen bezeichneten verteilungspolitisch motivierten Leistungen sind kein Bestandteil der Grundversicherung.
Die Leistungsabrechnung in der ambulanten Versorgung erfolgt durch Direktabrechnung mit Kostenerstattung.
Für Kinder und Jugendliche (bis zur Einkommensteuerpflichtigkeit) werden die Versicherungsbeiträge aus Steuermitteln im Sinne der Familienförderung mitfinanziert. Das kann auch für erziehende, nicht einkommensteuerpflichtige Ehepartner gelten.
Bei finanzieller Überforderung ist eine Unterstützung bei der Prämienzahlung auf Antrag vorzusehen.

*Diese Aktualisierung basiert auf der umfangreichen Ausarbeitung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte  „Optionen für die Zukunft“ aus dem Jahr 2001, in dem erstmals die „Eckpunkte für eine Neustrukturierung des Gesundheitswesens“ veröffentlicht wurden.