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Berufs-/Privathaftpflichtversicherung
Mit der Deutschen
Ärzteversicherung konnte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte jetzt
exklusiv für Verbandsmitglieder eine vorteilhafte Rahmenvereinbarung
über eine Berufs-/Privathaftpflichtabsicherung treffen.
Sonderleistungen, Beitragsnachlässe für niedergelassene Zahnärzte und
kostenloser Versicherungsschutz - die Prämien zahlt der Freie Verband -
für Studenten bis zu 7 Jahre nach Studienbeginn sind herausragende
Merkmale dieses Angebotes Haftpflichtversicherung für Zahnmedizinstudenten.
Versicherungsschutz für Sie und Ihr Team
Mit einer
Berufshaftpflichtversicherung hat der Zahnarzt Versicherungsschutz für
die Abwehr von unberechtigten und für die Befriedigung berechtigter
Ansprüche, auch für fremdes Verschulden, also für das seiner Assistenten
und nichtärztlichen Mitarbeiterinnen. Das heißt, der Versicherer prüft
zunächst, ob der Zahnarzt für den Schaden verantwortlich gemacht werden
kann. Ist das der Fall, wird die Entschädigung bezahlt. Wird aber
festgestellt, dass der Zahnarzt nicht haftet, wehrt der Versicherer die
unberechtigten Forderungen ab und vertritt den Zahnarzt vor Gericht auf
eigene Kosten. Der Freie Verband bietet seinen Mitgliedern ein
exklusives Versicherungsangebot, das eine kombinierte Berufs- und
Privathaftpflicht umfasst. Die Versicherungssumme beträgt 5,0 Mio. EUR
pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1,0 Mio. EUR für
Vermögensschäden.
Umfassende Berufshaftpflichtversicherung
Sie beinhaltet generell den
Schutz vor Schäden, die in der Praxis im Zusammenhang mit Laserstrahlen
und Laseranlagen stehen. Eingeschlossen sind darüber hinaus die
gesetzliche Haftpflichtversicherung für Umweltrisiken aus der Nutzung
von Amalgamabscheidern und der Verlust oder Beschädigung von
Patientenhabe bis zu 600 EUR pro Tag (maximal 6.000 EUR pro Jahr).
Ersetzt werden auch die Kosten der Wiederherstellung für nicht mehr
verwendbaren Zahnersatz aufgrund eines zahnärztlichen Fehlers nach § 23
BMV-Z. Der Vertrag kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen
werden. Das hilft Kosten sparen.
Privatschutz für die ganze Familie
Die Privathaftpflicht ist
kostenlos im Versicherungsschutz enthalten und gilt weltweit sowohl für
den Zahnarzt als auch für seinen Lebenspartner und seine unverheirateten
Kinder. Das Paket beinhaltet ohne Mehrbeitrag unter anderem
Mietsachschäden und die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer
Versicherungssumme bis zu 30.000 EUR.
Mehr Infos
Hier gelangen Sie zu konkreten Angeboten der Deutschen Ärzteversicherung:
Angebot Berufs-/Privathaftpflichtversicherung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Deutschen
Ärzteversicherung AG
Börsenplatz 1 • 51667 Köln
Telefon 0221 / 148-2 27
00 • Telefax 0221 / 148-2 14 42
e-Mail service@aerzteversicherung.de
Gruppenkrankenversicherung
Über die Dynadent GmbH
bietet der Freie Verband Deutscher Zahnärzte Verbandsmitgliedern eine
Gruppen-Krankenversicherung, die alle angestellten und niedergelassenen
Zahnärzte abschließen können.
Denken Sie im Team!
Bestandteil des
Gruppenvertrages ist neben der kompletten Voll- und
Zusatzversicherungspalette auch eine Ergänzungsversicherung für
gesetzlich versicherte Zahnärzte, Assistenten und neuerdings auch für
Praxishelferinnen, sofern ihr Arbeitgeber Mitglied im Freien Verband
Deutscher Zahnärzte ist. Somit kann der Zahnarzt die Vergünstigungen aus
seiner Mitgliedschaft an sein Praxisteam weitergeben. Dies verstärkt
die positive Bindung des Personals an die Praxis und beweist die soziale
Kompetenz des Zahnarztes als Arbeitgeber.
Viel Leistung für Ihr Geld
Die
Gruppen-Krankenversicherung des Freien Verbandes berücksichtigt die
individuellen Interessen des Zahnarztes. Dies gilt selbstverständlich
auch für mitzuversichernde Familienangehörige. Versichert werden in der
Krankenvollversicherung Kosten der ambulanten Heilbehandlung, Kosten für
das Krankenhaus, z.B. Arzt- und Behandlungskosten als Privatpatient,
Pflege, Unterkunft etc., Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz,
Krankentagegeld als Ersatz für Verdienstausfall und Vertretungskosten
sowie Krankenhaustagegeld als Ersatz für zusätzliche Aufwendungen bei
Krankenhausaufenthalten sowie Pflegeleistungen für die häusliche und
stationäre Pflege.
Besser als andere:
- Prämienrabatt auf den Heilberufe-Tarif
- keine Wartezeiten
- erleichterte Gesundheitsprüfung
- Kündigungsverzicht der Versicherung bei Abschluß einer Krankenvollversicherung
- weltweite Deckung ohne Zuschlag
Ihr gutes Recht
Bei Streitfragen kann der
Versicherte ein Schiedsgericht anrufen. Es besteht aus je einem
Vertreter des Freien Verbandes und des Versicherers sowie einem
neutralen Vorsitzenden. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist für
den Versicherer bindend, wogegen dem Versicherten das Recht einer
Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte erhalten bleibt.
Mehr Infos
Telefonische
Informationen zu den Leistungsangeboten unter 0228/ 85 57- 77 oder bei
der Deutschen Ärzteversicherung AG, Börsenplatz 1, 50667 Köln, Telefon
0221 / 148-2 27 00, Telefax 0221 / 148-2 14 42, e-Mail service@aerzteversicherung.de
Hier gelangen Sie zum konkreten Angebot auf den Webseiten der Deutschen Ärzteversicherung:
DÄV-Angebot für Verbandsmitglieder
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Deutschen
Ärzteversicherung AG
Börsenplatz 1 • 51667 Köln
Telefon 0221 / 148-2 27
00 • Telefax 0221 / 148-2 14 42
e-Mail service@aerzteversicherung.de
Gruppen-Lebensversicherung: Versorgungskonzept DocD'or
In
Kooperation mit der Deutschen Ärzteversicherung bietet der Freie
Verband Deutscher Zahnärzte über die Dynadent GmbH Verbandsmitgliedern
die günstige Gruppen-Lebensversicherung "DocD‘or". Dieses
Vorsorgekonzept stellt eine Ergänzung zum Schutz über das
berufsständische Versorgungswerk dar und eröffnet attraktive
Perspektiven für die ganz individuelle Vorsorge. Die Vorteile können
sowohl von Zahnmedizinstudenten und Assistenzzahnärzten als auch von
niedergelassenen Zahnärzten genutzt werden.
Sie haben nur Vorteile!
- Sofortiger Schutz bei 50 % Berufsunfähigkeit
- Herausragende Flexibilität z.B. in punkto Renten- oder Kapitalauszahlung
- Beitragsvorteile durch Gruppenvertrag
- Reduzierte Beiträge für Berufseinsteiger (um bis zu 70 %)
- Keine erneute Gesundheitsprüfung bei fest vereinbarter Leistungserhöhung
Zahnärzte im Beirat sorgen für Fairness
Bei
Leistungsdifferenzen stehen Sie nicht allein: Sie haben das Recht,
einen aus Ärzten und Zahnärzten bestehenden Beirat der Versicherung
anzurufen. Ihm gehören auch Vertreter des Freien Verbandes Deutscher
Zahnärzte an.
Mehr Infos
Hier gelangen Sie zu konkreten Angeboten auf der Homepage der Deutschen Ärzteversicherung zu DocD'or.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Deutschen
Ärzteversicherung AG
Börsenplatz 1 • 51667 Köln
Telefon 0221 / 148-2 27
00 • Telefax 0221 / 148-2 14 42
e-Mail service@aerzteversicherung.de
Absicherung der Betriebskosten durch die Praxis-Ausfallversicherung
Der Freie Verband Deutscher
Zahnärzte hat über seinen Kooperationspartner, der Deutschen
Ärzteversicherung einen Rahmenvertrag zur Praxis-Ausfallversicherung
abgeschlossen. Diese Versicherung ersetzt bei Unfall oder Krankheit des
Zahnarztes die laufenden Betriebskosten.
Den Mitgliedern des
Verbandes werden durch den Vertrag eine Reihe von exklusiven
Sonderkonditionen und attraktive Prämienvorteile eingeräumt.
Rückzahlung des
Praxisdarlehens, Praxismieten, Personalkosten - jeder niedergelassene
Zahnarzt hat eine erhebliche Fixkostenbelastung zu tragen. Monat für
Monat. Was passiert nun, wenn die Praxiseinnahmen durch Krankheit oder
Unfall des Zahnarztes ausfallen? Oder aber, wenn durch Zerstörung, zum
Beispiel durch Feuer, die Praxisräume über einen längeren Zeitraum nicht
mehr zu nutzen sind? Wie lassen sich die laufenden Betriebskosten
begleichen? Ein Szenario, das sehr schnell zum finanziellen Desaster
werden kann, da gerade in einer Zahnarztpraxis der Erfolg ganz
wesentlich von dem persönlichen Arbeitseinsatz und der Präsenz des
Zahnarztes geprägt wird.
Es war immer schon möglich,
das Nettoeinkommen des Zahnarztes über eine entsprechende
Tagegeldversicherung abzudecken. Was dabei aber außen vor blieb, war der
nicht unerhebliche Fixkostenblock, der mit einer reinen Absicherung des
persönlichen Einkommens natürlich noch nicht berücksichtigt ist. Auch
die klassische Praxisunterbrechungs-Versicherung deckt dieses Risiko
nur, wenn ein Sachschaden vorliegt, nicht aber bei Krankheit oder Unfall
des Zahnarztes.
Mit dem neuen Rahmenvertrag
"Praxis-Ausfallversicherung" wurde diese Lücke im Versicherungsschutz
geschlossen. Bei Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers, Quarantäne
sowie - falls mitversichert - der Beschädigung oder Zerstörung von
Praxiseinrichtungen, die zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebes
führen, übernimmt die Versicherung die Betriebskosten.
Die versicherten
fortlaufenden Kosten umfassen die nachgewiesenen Aufwendungen für Löhne
und Gehälter, Miete, sonstige Bürokosten wie Telefon, Strom, Wasser,
Reinigung sowie Finanzierungskosten und Versicherungen.
Die Versicherung wird
bedarfsgerecht in unterschiedlichen Varianten angeboten - je nachdem, ob
z.B. ausschließlich die Kosten des Praxisvertreters abgedeckt, die
klassische Betriebsunterbrechungs-Versicherung eingeschlossen oder bei
einem Krankenhausaufenthalt die Versicherungsleistungen frühzeitiger
ausgezahlt werden sollen.
Die Versicherungssummen
können flexibel an den individuellen Bedarf angepasst werden –-sie sind
variabel von 15.000 Euro bis 250.000 Euro und, nach Vorlage
entsprechender Unterlagen, auch darüber hinaus.
Die Konditionen des
Rahmenvertrages bieten für die Mitglieder des Freien Verbandes eine
Reihe exklusiver Vorteile gegenüber den Normaltarifen. Einige
Highlights:
- In allen Versicherungsvarianten lassen sich die Prämien gegenüber den Normaltarifen erheblich reduzieren. So kann bereits in der Prämie ein Schadenfreiheitsvorausrabatt einkalkuliert werden, der sich je nach Versicherungsschutz zwischen 5 Prozent und 15 Prozent bewegt. Im Schadenfall erfolgt keine rückwirkende Beitragsanpassung.
- Niedergelassene Zahnärzte können bis zu einem Alter von 59 Jahren versichert werden (Normaltarif 55 Jahre) und der Versicherungsschutz läuft bis zu einem Alter des Zahnarztes von 68 Jahren (Normaltarif 60 Jahre).
- Die Nachhaftung - das ist der Zeitraum, nach dem bei völliger Berufsunfähigkeit des Zahnarztes und bei Praxisschließung die Haftung des Versicherers endet - ist auf 125 Werktage (normal 60) ausgedehnt.
- Bei unterjähriger Zahlweise werden nicht, wie sonst üblich, Ratenzahlungszuschläge erhoben.
- Praxisgründer erhalten einen zusätzlichen Niederlassungsrabatt in Höhe von 20 Prozent.
Die
Praxis-Ausfallversicherung ist bei Krankheit und Unfall des Zahnarztes
der umfassende Versicherungsschutz zur Bezahlung der laufenden
Betriebskosten der Zahnarztpraxis.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Deutschen
Ärzteversicherung AG
Börsenplatz 1 • 51667 Köln
Telefon 0221 / 148-2 27
00 • Telefax 0221 / 148-2 14 42
e-Mail service@aerzteversicherung.de
VIAmed - Die Option auf den Abschluß einer privaten Krankenversicherung
Exklusiv für unsere
Zahnmedizinstudenten ab dem 10. Semester und Assistenzzahnärzte in den
ersten beiden Berufsjahren kostenlos bis zu drei Jahre.
Damit Sie Zeit für Ihre Karriere haben
Als Zahnarzt haben Sie
spätestens zum Zeitpunkt der Niederlassung die Möglichkeit des Wechsels
in die private Krankenversicherung. Wegen ihres großen Engagements im
Beruf bleibt aber nur wenig Zeit, sich mit der Auswahl einer privaten
Krankenversicherung zu beschäftigen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich
schon frühzeitig mit der Thematik auseinander zu setzen und eine Option
zu vereinbaren, mit der der Übergang in eine private Krankenversicherung
ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich ist.
Aus diesem Grund bietet der
FVDZ seinen jungen Mitgliedern diese Option an und übernimmt in den
ersten drei Jahren auch die Beiträge. Ein Angebot, dass Ihnen schon
heute die Sicherheit einer späteren privaten Krankenversicherung
eröffnet.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Deutschen
Ärzteversicherung AG
Börsenplatz 1 • 51667 Köln
Telefon 0221 / 148-2 27
00 • Telefax 0221 / 148-2 14 42
e-Mail service@aerzteversicherung.de